Berlin City Sightseeing Tours General Terms and Conditions 

Berlin Tour Cancellation Policy

The following cancellation fees will apply if the client cancels a private tour by notice in writing:
Up to 10 days before the tour is scheduled: free, no costs involved.
Between 3 and 9 days before the tour is scheduled: 50% of the tour price.
Less than 3 days before the tour is scheduled or no-show: 100% of the tour price is due, no refund.
A cancellation is recognized valid only with a written cancellation confirmation to the client.
 
Prices quoted are inclusive of mandatory 19% MwSt (German VAT). 
All of our tours operate during any weather, rain or shine. 
Prices listed are per tour group, unless otherwise specified. Prices are based on the local tariff at the time of quote. 
Please plan to arrive 5 + minutes early for your scheduled tour. 

AGB´s

Berlin City Sightseeing Tours General Terms and Conditions Sightseeing in Berlin, Germany

» Berlin Stadtführungen Sightseeing Tours « is flexible and reliable when it comes to meeting the individual requirements of Berlin visitors. Our service is organizing individual private Berlin city tours. 

Maximum flexibility with dates and contents of the tours. Competent and friendly Berlin tour guides. Perfect introduction to the fascinating history and presence of Berlin. We combine Berlin's numerous sights with cultural highlights in order to make your stay a most memorable one. 

Stopover at Berlin Airport. Undertake a private Berlin Tour

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Layover in Berlin. Take a private Berlin tour starting directly at the airport. If you have limited time to check out the sites, you might want to take a guided tour of the city that will pack them all in a short time frame. 

Berlin Sightseeing City Tour Berlin City Tour Guides Impressions

Berlin City Tour Impressions
Enjoy the wonderful impressions and photos of sites in Berlin: streets, places, locations, squares, architecture, sights and more. 

This is Berlin: Top Attractions and Landmarks 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Berlin Stadtführungen Sightseeing Tours AGBs

Sehr geehrte Kunden, Gäste und Auftraggeber, die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Buchungsfall Inhalt des zwischen Berlin Stadtführungen Sightseeing Tours, nachstehend „Berlin Stadtführungen" abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Vertrags und regeln, ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, nachstehend „Gast“ genannt, bzw. bei Gruppen zwischen dem Auftraggeber und Berlin Stadtführungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 

1. Rechtsgrundlagen, Geschäftsbedingungen des Auftraggebers 
1.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und Berlin Stadtführungen gelten in erster Linie diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag, §§ 631ff. BGB. 1.2. Berlin Stadtführungen erbringt keine Gesamtheit touristischer Hauptleistungen i.S. der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Pauschalreisevertrag) und ist daher nicht Pauschalreiseveranstalter i.S. der gesetzlichen Bestimmungen. 1.3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Berlin Stadtführungen und dem Gast, bzw. Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 1.4. Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gelten diese Vertragsbedingungen auch für künftige Verträge und zwar auch dann, wenn sie von Berlin Stadtführungen bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich in Bezug genommen oder für anwendbar erklärt wurden. Bei Verträgen mit Unternehmern haben deren Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom Unternehmer bei der Auftragserteilung in Bezug genommen und für anwendbar erklärt wurden und auch dann nicht, wenn Berlin Stadtführungen diesen Bedingungen nicht widersprochen hat. 

2. Vermittlung fremder Leistungen 
Soweit Berlin Stadtführungen neben den vertraglich vereinbarten Leistungen zusätzliche Leistungen, insbesondere Ausflüge, Beförderungen, Besichtigungen, gastronomische Leistungen, Reisen, Beherbergungsleistungen, Eintrittskarten oder sonstige Leistungen vermittelt und dabei in der Buchungsbestätigung auf ihre Vermittlerstellung deutlich hinweist, haftet Berlin Stadtführungen nicht für die Leistungen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, Preisangaben, sowie Personen- oder Sachschäden, soweit nicht für die Entstehung eines Schadens die Verletzung etwaiger Vermittlerpflichten durch Berlin Stadtführungen ursächlich geworden ist. Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von uns angeboten werden, wird die Beförderung nicht von uns selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind. 

3. Vertragsschluss 
3.1. Mit der Buchung bietet der Gast Berlin Stadtführungen den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Leistungsbeschreibung von Berlin Stadtführungen, die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage und diese Vertragsbedingungen. 3.2. Reisemittler und Leistungsträger von Berlin Stadtführungen (z.B. Busunternehmen, Gästeführer) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Berlin Stadtführungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von Berlin Stadtführungen stehen. 3.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrags nach den Buchungswünschen des Gastes, bzw. des Auftraggebers. 3.4. Wenn Gäste alleine oder in privaten Gruppen die Leistungen von Berlin Stadtführungen buchen, ist jeder Gast Vertragspartner von Berlin Stadtführungen. Die Person, welche die Buchung vornimmt, hat für die vertraglichen Verpflichtungen von allen mit gebuchten Teilnehmern wie für ihre eigenen einzustehen, wenn sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung übernommen hat. 3.5. Bei Reiseveranstaltern, Omnibusunternehmen, Eventund Incentive-Agenturen, Schulklassen, Vereinen, Verbänden und Firmen usw. ist Vertragspartner von Berlin Stadtführungen die jeweilige Institution. Diese – vorstehend und nachstehend – Auftraggeber – genannt hat die volle Zahlungsverpflichtung für den Gesamtpreis aller gebuchten Leistungen, bzw. Gäste. 3.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche, telefonische und elektronische Bestätigungen für den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird Berlin Stadtführungen, ausgenommen bei kurzfristigen Buchungen kürzer als 7 Werktage vor Leistungsbeginn, zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber übermitteln. 3.7. Unterbreitet Berlin Stadtführungen auf Wunsch des Gastes oder des Gruppenauftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von Berlin Stadtführungen an den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch Berlin Stadtführungen bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annimmt. 

4. Reservierungen 
4.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit Berlin Stadtführungen möglich. 4.2. Bei Auftraggebern können Reservierungen auch als Festoption (die Buchung wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb vereinbarter Frist storniert wird) oder Verfallsoption (die Buchung erlischt, wenn sie nicht innerhalb vereinbarter Frist bestätigt wird) vereinbart werden. Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich Verfallsoptionen. 4.3. Ist keine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so führt die Buchung nach Ziffer 2 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für Berlin Stadtführungen und den Gast, bzw. den Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag. 4.4. Ist bei Privatgästen eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt Berlin Stadtführungen Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht von Berlin Stadtführungen. Erfolgt die Mitteilung so wird die Buchung unabhängig einer von Berlin Stadtführungen etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich. 

5. Preise und Leistungen 
5.1. Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Gruppe. 5.2. Die von Berlin Stadtführungen geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots, bzw. der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Angebot, bzw. der Leistungsbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Gruppenauftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Gruppenauftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. 5.3. Nach Vertragsschluss und wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsbeginn mehr als vier Monate liegen, kann Berlin Stadtführungen den Preis aus folgenden sachlichen, für sie bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen um bis zu 5% erhöhen: Steuererhöhungen, Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsvereinbarung, Erhöhung von Sachoder Personalkosten, Erhöhung von Eintrittsgebühren, Steuern und Abgaben. 5.4. Die Preise können von Berlin Stadtführungen ferner geändert werden, wenn der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Gäste, des Ablaufs, der Leistungen oder der Leistungsdauer wünscht und Berlin Stadtführungen dem zustimmt. 5.5. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich Leistungsbeginn, Leistungsende, Leistungsdauer, und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann Berlin Stadtführungen ein Umbuchungsentgelt von € 20,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist. 

6. Leistungsänderungen 
6.1. Änderungen wesentlicher vertraglich vereinbarter Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Berlin Stadtführungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglichen Leistungen nicht beeinträchtigen. 6.2. Grundsätzlich kann bei Stadtrundfahrten keine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs garantiert werden. Streckenänderungen sowie die Umstellung von Programmpunkten sind aus sachlichen Gründen (z. B. Verkehrsstaus, Sperrungen, Baustellen, Überfüllung einzelner Besichtigungspunkte) ausdrücklich vorbehalten. Ebenso kann es aus sachlichen Gründen erforderlich werden, einzelne Programm- oder Besichtigungspunkte durch andere, gleichwertige zu ersetzen. 6.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 6.4. Berlin Stadtführungen wird den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. 6.5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

7. Zahlung 
7.1. Die Fälligkeit von Zahlungen richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Gruppenauftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. 7.2. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so gelten für Gruppenauftraggeber folgende Zahlungsregelungen: Gruppenauftraggeber haben sofort nach Erbringung der vereinbarten Leistung den Gesamtpreis in bar vor Ort zu zahlen. Kreditkartenzahlungen sind möglich, wenn dies mit Berlin Stadtführungen im Einzelfall vereinbart ist. Akzeptierte Karten: Girocard, Visa, Mastercard, Maestro, American Express, Google Pay, Apple Pay. Bei Kartenzahlung + 3,5 % Kostenbeitrag. 7.3. Zahlungen die nach Vereinbarung auf Vorabrechnung erfolgen sind 10 Tage vor der Stadtführung fällig. Der Gast und der Auftraggeber kommen ohne Mahnung in Verzug, wenn fällige Forderungen nicht 10 Tage vor der Stadtführung ausgeglichen sind. Die Forderung von Berlin Stadtführungen ist bei Unternehmern als Auftraggeber mit 8% über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern mit 5% Prozent zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten. 
7.4. Erfolgenden Zahlungen oder Restzahlungen trotz Fälligkeit nicht zu den vereinbarten Terminen, so ist Berlin Stadtführungen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Gast, bzw. den Auftraggeber Kosten gemäß Ziff. dieser Bedingungen zu belasten. 7.5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. 

8. Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Gast, bzw. Auftraggeber 
8.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch von Berlin Stadtführungen auf Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. 
8.2. Rücktritt vor der Stadtführung. Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Berlin Stadtführungen steht es frei Entschädigungsansprüche wie folgt zu pauschalieren: 
Bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor der geplanten Stadtführung kostenfrei 
bis 9 Tage vor der geplanten Stadtführung 50% 
bis 3 Tage vor der geplanten Stadtführung 100% des vereinbarten Preises. 
Eine Stornierung wird grundsätzlich erst mit einer schriftlichen Stornobestätigung an den Auftraggeber gültig. 

9. Pflichten des Gastes, bzw. des Gruppenauftraggebers 
9.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich Berlin Stadtführungen bzw. Ihren Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber dem Leistungsträger (z.B. dem Busunternehmen) erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers ganz oder teilweise entfallen. 9.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Sie haben zuvor Berlin Stadtführungen im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von Berlin Stadtführungen verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, von Berlin Stadtführungen erkennbares Interesse des Gastes, bzw. Auftraggebers sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung der Vertrages unzumutbar ist. 9.3. Eine Mitnahme von Haustieren, umfangreichen oder sperrigen Gepäck ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung mit Berlin Stadtführungen zulässig. 9.4. Berlin Stadtführungen kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung Berlin Stadtführungen den Verlauf der Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Berlin Stadtführungen, so gelten für den Zahlungsanspruch von Berlin Stadtführungen die Bestimmungen in Ziffer 8. entsprechend. 

10. Haftung 
10.1. Die vertragliche Haftung von Berlin Stadtführungen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Leistungsgesamtpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von Berlin Stadtführungen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Berlin Stadtführungen für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 10.2. Berlin Stadtführungen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die zusätzlich zu Ihren ausgeschriebenen Leistungen für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Transport, Veranstaltungen, Theaterbesuche, Schifffahrten usw.). 

11. Verjährung 
11.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber Berlin Stadtführungen aus dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr. 11.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und Berlin Stadtführungen als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 11.3. Schweben zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber oder Berlin Stadtführungen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorgezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand 
12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und Berlin Stadtführungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 12.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können Berlin Stadtführungen nur an deren Sitz verklagen. 12.3. Für Klagen von Berlin Stadtführungen gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn- /Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Berlin Stadtführungen vereinbart.

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